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HILFE Eine Orientierung im Dschungel der Beihilfen für den ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Förderfibel des Schweriner Agrarministeriums.
VON ANDREAS ZECHER
SCHWERIN. Da wartet eine Menge Geld. Auf gut 1,5 Milliarden Büro kommt Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), wenn er zusammen zählt, was an Fördermitteln für den ländlichen Raum bis 2013 zur Verfügung steht. EU, Bund und Land greifen voraussichtlich zum letzten Mal so tief in die Kassen, um hier weiterhin Schwächen in der Infrastruktur abzubauen und den natürlichen Reichtum sichern zu helfen. Wie das geschehen kann, fasst die „Förderfibel" zusammen, die seit gestern auf dem „Markt" ist.
Wer auf dem Land in den nächsten Jahren etwas bewegen will, so das Verständnis der Autoren, der finde darin Hinweise, „was unter welchen Bedingungen wo und wie werden kann". 17 Förderrichtlinien haben Geltung und daraus werden 40 Möglichkeiten für Investitionen und Projekte abgeleitet. Weit ab vom herkömmlichen Wirtschaftdenken: die Bewilligung von Geldern zur Erhaltung von Denkmalen im ländlichen Raum. Vereine, Kirchgemeinden oder Privatpersonen, die Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte von Denkmalen sind, sollen sich hier angesprochen fühlen, heißt es.
Eher in die Vorstellung der klassischen Förderkulisse passen die Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen. Hier geht es um die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen - durch Modernisierung von Gebäuden, Kauf von Maschinen oder Computeranlagen. Auch Investitionen, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dienen oder Tierschutz und -hygiene verbessern, zählen dazu. Für die Landbewohner mittlerweile ein handhabbarer Begriff: die Dorferneuerung wird weiter geführt.
Nach Angaben des Landwirtschaftministers stehen in dieser Förderperiode für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 313 Millionen Büro zur Verfügung, 97 davon für Agrarinvestitionen. Auf agrar ökologische Maßnahmen entfallen
267 Millionen Euro und auf die Stärkung der Arbeits- sowie Lebensattraktivität des ländlichen Raumes der Löwenanteil von 483 Millionen Euro.
Ein besonderes Augenmerk wünschen sich die Programmgestalter für die Förderung von Existenzgründungen. „Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen liegt uns besonders am Herzen", sagt Backhaus. Die Erschließung von Erwerbsmöglichkeiten im Tourismus habe dabei eine besondere Bedeutung. Über den jeweiligen Kreis der Zuwendungsempfänger, die Voraussetzungen für Förderungen und Art, Umfang sowie Höhe der auszureichenden Geldmengen, einschließlich zu leistender Eigenanteile informiert die Förderfibel ausgiebig. Sie schließt mit einer Auflistung der Bewilligungsbehörden. Beginnend mit den Schweriner Ministerien für Landwirtschaft sowie Verkehr, Bau und Landesentwicklung bis hin zu den Landratsämter.
Erhältlich ist die Fibel im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Paulshöher Weg 1, 19048 Schwerin. Über das Internet ist ein Herunterladen von der Homepage möglich. Unter Blickpunkt, „Förderfibel". @ www.lu.mv-regierung.de |