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Nach vier Jahren Betrieb untersagt der Nachbarkreis aufgrund nicht erfüllter Auflagen Touristen-Attraktion
Von unserem Redaktionsmitglied Hartmud Nieswandt
Dalmsdorf.
Das bekannte Erlebnismobil "Heyden-Spaß" fährt nicht mehr. Nachdem es vier Jahre lang durch die Region kreuzte, erhielt der Betreiber Wilfried Heyden aus Dalmsdorf eine Untersagungsverfügung vom Landkreis Mecklenburg-Strelitz. "Weil das Erlebnismobil nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und anderen Gesetzen entsprechen soll, wird ein bis zu sage und schreibe acht Kilometer pro Stunde schnelles Mobil zum Bus erklärt, der völlig anderen und zu Recht strengeren Vorschriften unterworfen ist. Was vier Jahre lang ohne Beanstandung vielen Menschen bis hin zu Ministerpräsident Harald Ringstorff Spaß und Freude brachte, wird auf einen Schlag vernichtet", berichtet Wilfried Heyden.
"Dem Betreiber wurde mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen das 'Spaßmobil' betrieben werden kann", so Aurel Enders, Pressesprecher des Nachbarkreises. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem Ausnahmegenehmigungen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock, die Fahrerlaubnis der Klasse D 1 (kleiner Busschein), ein so genanntes Positivgutachten zur Zulassung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr und die Beseitigung aufgezeigter Mängel am Fahrzeug.
5000 Euro für Führerschein
"Wie kann man denn ernsthaft behaupten dass mein Mobil ein Bus ist-auch wenn man das aufgrund der Vorschriften so hindefinieren kann? Und die Auflagen kann ich nicht erfüllen. Woher sollte ich zum Beispiel 5000 Euro für den Busführerschein nehmen? Ich stehe vor dem Ruin meiner Existenz, wieder ein Arbeitsloser mehr, Hauptsache die Vorschriften werden durchgesetzt. Ich möchte nur wissen, warum der Kreisverwaltung das erst nach 4 Jahren auf- und einfällt", zeigt sich Heyden resigniert.
In einem umfangreichen Schreiben schildert Aurel Enders auf Nachfrage des Nordkurier den Weg bis zur Untersagungsverfügung. "Wegen der umfangreichen Fragen, die mehrere Fachbereiche im Ordnungsamt berührten und nicht rechtssicher geklärt werden konnten, weil das Fahrzeug bisher einmalig war, wurde auf die Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in Rostock zur Klärung von Fragen in Zweifelsfällen verwiesen", heißt es unter anderem. Dort seien dem Betreiber die (oben zum Teil genannten) Auflagen mitgeteilt worden. "Er hätte als Halter des Fahrzeugs also Anträge im Ordnungsamt bei den entsprechenden Fachbereichen einreichen müssen", so ein Sprecher. So sei der Betreiber seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen. Bemerkt wurde das durch einen so genannten Antrag auf Fahrtwegbestimmung, den Wilfried Heyden 2004 stellte. Dabei ging es um die Benutzung eines Weges, der ihm für das "Spaßmobil" zu schmal erschien, erklärt der Sprecher.
Alles entsprechend der gesetzlichen Grundlagen völlig korrekt vom Landratsamt Mecklenburg-Strelitz abgewickelt und trotzdem eine Provinzposse, die die deutsche Regulierungswut schrieb: Da wird plötzlich erkannt, dass ein Großfahrrad mit Hilfsmotor ein Bus ist und als solcher zu behandeln sei. Also kann die Regulierungswut nicht zulassen, dass eine Attraktion, die nicht nur Urlaubern gefällt, sondern auch regelmäßig von Einheimischen genutzt wird, nach vier Jahren ohne Zwischenfälle weiter fahren darf. Was macht das schon aus, wenn ein weiterer Arbeitsplatz flöten geht? Warum wurde das erst jetzt entdeckt? Im Untergrund betrieb Wilfried Heyden sein Unternehmen jedenfalls nicht.
Weil das "Spaßmobil" so ungewöhnlichh war, tauchte es immer wieder in den Medien auf. Hat Attraktionen rund um Kratzeburg und rund um Ankershagen angefahren. Fazit: Hätte er in diesem Jahr nicht den "Fahrtwegbestimmungsantrag" gestellt, würde der "Bus" wohl immer noch unterwegs sein.
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