Geschäftsordnung

der LEADER - Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz



§ 1 Name und Zuständigkeitsbereich

  1. Der Name der lokalen Aktionsgruppe lautet: "LEADER - Aktionsgruppe für die Planung, Entscheidungsfindung und Kontrolle bei der Umsetzung der LEADER Strategien in der Region Mecklenburgische Seenplatte - Müritz (LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz).
  2. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz ist eine zeitlich begrenzte Partnerschaft, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher regionaler öffentlicher und privater Einrichtungen, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art zusammensetzt.
  3. Das LEADER Aktionsgebiet umfasst den Raum um die Mecklenburgischen Oberseen mit dem Landkreis Müritz als verwaltungstechnisches Kerngebiet und angrenzenden Teilflächen des Landkreises Mecklenburg-Strelitz (Kleinseenplatte und Oberlauf der Havel), insbesondere des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte und Gemeinden des Amtes Neustrelitz Land. Abschließend ist es in der gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie (GLES) geregelt.
§ 2 Zweck und Aufgaben
  1. Zweck der Arbeit der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz ist die Fortschreibung und Umsetzung des Entwicklungskonzeptes: „FUN-KIT – Freude an Umwelt und Natur durch Kultur, Innovation und Technik”. Allgemeine Entwicklungsziele, sowie die daraus abgeleiteten prioritären Handlungsfelder für die Umsetzung von Einzelprojekten, sind im FUN-KIT Konzept der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz festgelegt.
  2. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz befasst sich mit der Entwicklung hochwertiger, integrierter Strategien für eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum der LEADER - Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz. Sie berücksichtigt bei ihrer Arbeit insbesondere auch die Belange von Frauen und Jugendlichen.
  3. Im Mittelpunkt steht die Initiierung und Förderung sowie die Begleitung von solchen Projekten, die der Qualitätssicherung im Tourismus dienen sowie einen Beitrag zur sozialen Begleitung des demografischen Wandels im ländlichen Lebensraum leisten.
  4. Bei ihrer Arbeit lässt sich die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz von den LEADER Grundsätzen leiten, insbesondere durch:
    • das bottom-up-Prinzip (nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes von unten, das heißt, mit den im ländlichen Raum lebenden Menschen)
    • die Mobilisierung lokaler Akteure aus allen gesellschaftlichen Bereichen
    • den Austausch und die Weitergabe von Erfahrungen durch Vernetzung verschiedener Aktivitäten (Aufbau von regionalen, nationalen und transnationalen Partnerschaften)
    • die Realisierung regionalspezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der kleinen und mittelständischen Unternehmen
    • ein nachhaltiges Wirtschaften
    • Unterstützung der Projektträger bei der Akquisition von öffentlichen und privaten Mitteln zur Durchführung von Projekten
    • die sektorenübergreifende Vorgehensweise
§ 3 LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz
  1. Mitglieder LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz sind:
    siehe > Zusammensetzung der LEADER Aktionsgruppe Meckleburgische Seenplatte – Müritz

  2. Jedes Mitglied kann eine weitere Person in Stellvertretung benennen.
  3. Der Landkreis Müritz hat den Vorsitz der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz, vertreten durch die Landrätin Bettina Paetsch;
    1. stellvertretender Vorsitzender ist die wfm Wirtschaftsförderung Müritz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jörg Voigtländer und
    2. stellvertretender Vorsitzender ist das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, vertreten durch den Tourismusbeauftragen des Amtes Manfred Schröder.
  4. Die Verwaltungsämter als Vertreter der Gemeinden sind beratende Mitglieder der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz.
  5. Ein Mitglied kann mit zustimmendem Beschluss der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz aus dieser austreten.
§ 4 Arbeitsweise der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz
  1. Die LEADER - Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz berät in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens zweimal im Jahr. Der Termin und der jeweilige Tagungsort werden in der vorherigen Sitzung festgelegt.
  2. Sitzungen der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz sind grundsätzlich nicht öffentlich.
  3. Die Aufgabe des LEADER-Koordinationsbüros nimmt der Landkreis Müritz für die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz war. Dafür setzt der Landkreis einen Regionalmanager/in als Leiter/in des Koordinationsbüros ein.
§ 5 Beschlussfassung der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz
  1. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder.
  2. Nach dem Partnerschaftsprinzip und im Hinblick auf die Bedeutung der LEADER Initiative sollen die Beschlüsse möglichst einvernehmlich erfolgen.
    Wird gleichwohl keine Einigung erzielt, entscheidet grundsätzlich die einfache Mehrheit.
  3. Eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder ist, abweichend von Abschnitt 2, erforderlich für die Beschlüsse über den Inhalt der Geschäftsordnung, über die Änderung der Geschäftsordnung sowie über die Auflösung der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz.
  4. Mitglieder der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz dürfen an Beschlüssen weder beratend noch entscheidend mitwirken oder tätig werden, wenn der Beschluss dem Mitglied oder seinem/r Sitzungsvertreter/in einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
  5. Bei dringenden Abstimmungsangelegenheiten, die eine Sitzung nicht zwangsläufig erfordern, kann ein schriftliches Abstimmungsverfahren durchgeführt werden.
    In einem Schreiben an alle Mitglieder legt der Vorsitzende oder einer der Stellvertreter den Sachverhalt und die vorgeschlagenen Maßnahmen dar. Die Mitglieder können sich innerhalb von 10 Arbeitstagen äußern (Datum des Poststempels, der Mail). Schweigen gilt als Zustimmung.
    So getroffene Entscheidungen und die Entscheidungsfindungsgrundlage sind den Mitgliedern zeitnah schriftlich mitzuteilen und zusätzlich auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz zu setzen.
  6. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz wird von dem Vorsitzenden und den Stellvertretern vertreten, wobei jeder für sich alleinvertretungs-berechtigt ist.
  7. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz beschließt die gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie.
    Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz entscheidet über die Vorlage der eingereichten Projekte an die zuständige Bewilligungsbehörde.
  8. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz kontrolliert die Durchführung und organisatorische Abwicklung der LEADER Initiative in der Region Mecklenburgische Seenplatte - Müritz.
§ 6 Der LEADER Beirat
  1. Die Arbeit der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz wird unterstützt durch den LEADER Beirat. Der LEADER Beirat besteht aus:
    • den Mitgliedern der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz
    • je einem/r Vertreter/in der Projektträger ein LEADER Maßnahme
    • je einem/r Vertreter/in der Städte und der Ämter der Region Mecklenburgische Seenplatte - Müritz
    • je einem/r Vertreter/in der dauerhaft mit der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz kooperierenden Einrichtungen und Verbände
    Die Mitwirkung im Beirat ist freiwillig.
  2. Der Vorsitzende der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz ist gleichzeitig Vorsitzender des LEADER Beirates.
  3. Der LEADER Beirat soll mindestens einmal jährlich einberufen werden. Er berät die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz bei wichtigen Entscheidungen, die die gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (GLES) und die Umsetzung einzelner Pilotprojekte betreffen.
  4. Die Sitzungen des LEADER Beirats sind in der Regel öffentlich.
§ 7 Aufgaben des LEADER – Koordinators/in
  1. Der LEADER – Koordinator/in ist verantwortlich für die Vorbereitung der Sitzungen der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz, für die Beteiligung an LEADER Veranstaltungen bzw. Maßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Bundesrepublik und der EU sowie für die Herstellung und die Aufrechterhaltung von Kontakten zu anderen LEADER Aktionsgruppen auf nationaler und internationaler Ebene, soweit dies den Zielen des LEADER Programms dient.
  2. Der Jahresbericht der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgischen Seenplatte - Müh-Ritz ist von dem LEADER-Koodinator/in vorzubereiten und im ersten Halbjahr des Folgejahres der Aktionsgruppe zur Bestätigung vorzulegen.
  3. Über die Arbeit der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz sind regelmäßige Informationen zu geben. Grundlinien der Öffentlichkeitsarbeit sind von dem LEADER-Koodinator/in vorzubereiten und mit dem Vorstand der Aktions-Gruppe abzustimmen.
  4. Die Einladungen mit Tagesordnung und Unterlagen sollen den Mitgliedern mindestens 10 Arbeitstage vor der Sitzung zugesandt werden. In dringenden Fällen ist eine Benachrichtigung von mindestens 3 Arbeitstagen vor der Sitzung zu gewährleisten.
  5. Die Ergebnisse der Sitzungen und Beratungen sind zu protokollieren, von dem Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter zu unterzeichenen und allen Mitgliedern der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz innerhalb von 14 Arbeitsagen zu übermitteln.
    Die Sitzungsniederschrift muss mindestens enthalten:
    • die Namen der Teilnehmer/innen
    • die behandelten Beratungsgegenstände
    • die Anträge
    • die Beschlüsse mit zahlenmäßigem Ergebnis der Abstimmungen/li>
  6. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn die Mitglieder nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftliche Einwendungen erheben. Werden Einwendungen erhoben, entscheidet die nächste Aktionsgruppensitzung.

§ 8 Antragstellung und Finanzen für das Regionalmanagement
  1. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz delegiert die Federführung für Verwaltung und Finanzmanagement auf den Landkreis Müritz.
  2. Der Landkreis Müritz unterstützt die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der Geschäftsordnung.
  3. Der Landkreis Müritz stellt im Auftrag der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz beim Land Mecklenburg-Vorpommern den Antrag auf Zuwendung der Mittel für den Koordinator und das Büro.
  4. Der Landkreis Müritz schafft eine Personalstelle für den LEADER-Koordinator und schreibt die Stelle des Koordinators / der Koordinatorin öffentlich aus.
  5. Die Mittel zur Regionalen Kofinanzierung werden durch Landkreis Müritz bereitgestellt.
  6. Der Arbeitsort des LEADER-Koordinators ist die Wirtschaftsförderung Müritz GmbH.
§ 9 Dauer der LEADER+ Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz
  1. Die LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz wird für einen unbefristeten Zeitraum gegründet. Eine Auflösung erfolgt frühestens nach vollständiger Abwicklung des LEADER - Programms.
  2. Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der LEADER Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte - Müritz in Kraft.

§ 10 Allgemeine Grundsätze
  1. Ist oder wird eine der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt.
  2. Die unwirksame Bestimmung sollte im Einvernehmen aller LAG-Mitglieder durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden.



Waren (Müritz)

beschlossen am 11.07.2007
geändert am 18.09.2007



Bettina Paetsch, Landrätin
Landkreis Müritz
Vorsitzende der
LEADER Aktionsgruppe
Mecklenburgische Seenplatte - Müritz

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FIT FÜR DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT

- Buchführuungsseminar 22.02.2012 - 24.02.2012

- Existenzgründerseminar 07.03.2012 - 09.03.2012