Da in dem Wirrwarr des bundesdeutschen Gesetzesdschungel oft etwas verloren geht, sei an dieser Stelle noch einmal an einige neue Gesetze erinnert, die bereits ab 1. August 06 gelten:
- Energiesteuer: Laut neuem Energiesteuergesetz wird die steuerliche Begünstigung von
Biodiesel vom 1. August 06 bis 2012 in Stufen verringert. Pro Liter
Biodiesel sind das zunächst 9 Cent, ab 2008 dann 15 Cent an Steuern.
Neu ist auch, dass Steinkohle, Koks und Braunkohle künftig besteuert
werden.
ALG-II-Freibeträge: Der Freibetrag erhöht sich von 200 auf 250 € pro Lebensjahr,
maximal jedoch auf 16 250 €. Der Betrag für sonstiges Vermögen sinkt
jedoch von 200 € auf 150 pro Lebensjahr, maximal auf 9750 €.
Nicht berücksichtigt werden Einzahlungen auf die Riesterrente.
ALG-II- Sanktionen: Lehnt ein junger Mensch bis 25 Jahre zunächst eine angebotene
Arbeit oder Maßnahme ab und nimmt sie dann doch an, so kann ihm
statt 3 Monate das ALG nur noch 6 Wochen gestrichen werden.
ALG-II-Bedarfsgemeinschaft: Künftig werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften
bei der Berechnung des Anspruches auf ALG-II eheähnlichen
Gemeinschaften gleichgestellt.
Ausbildungsberufe: Insgesamt gibt es zur Zeit 343 Ausbildungsberufe. Eingeschlossen
sind 21 neue Ausbildungsordnungen, unter ihnen 17 moderni-
sierte und 4 neue Berufe.
Existenzgründung: Die bisherige Ich-AG-Förderung und das Überbrückungsgeld werden
ab dem 1. August ersetzt durch den Existenzgründerzuschuss.
( siehe Beitrag zum Existenzgründerzuschuss weiter unten)
Gleichbehandlungsgesetz: Werden Beschäftigte diskriminiert oder beruflich benachteiligt,
haben sie neuerdings Anspruch auf Schadensersatz. Dieser
ist bis zu 2 Monate nach Kenntnis der Diskriminierung einklagbar.
Bußgelder : Im Verkehrsrecht sind folgende Bußgelder fällig:
- im Tunnel ohne Abblendlicht fahren = 10 Euro
- im Tunnel wenden = 40 Euro plus 1 Punkt
- in einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten= 20 Euro
- dort parken = 25 Euro
Rechtschreibreform: Seit dem 1. August gelten die Rechtschreibregeln bundesweit.
In allen Schulen und Ämtern gelten die Änderungen einschließlich der
Änderungen der Änderungen nach einer einjährigen Übergangszeit
verbindlich.
Kinderzuschlag : Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate gewährt und kann nicht rückwirkend
für Zeiten in Anspruch genommen werden, die vor der
Antragstellung liegen.
Dieses ändert sich ab dem 1. Januar 2007 für den Steuerzahler:
Mehrwertsteuer : Die Mehrwertsteuer erhöht sich bekanntlich in Deutschland von 16
auf 19 Prozent. Der Stichtag ist der 31. 12. 2006! Alle Leistungen und
Lieferungen, die bis zu diesem Tag bezahlt werden müssen, werden mit
16 % besteuert. Wird die Leistung zwar bis zum 31.12.06 erbracht,
erfolgt die Rechnungslegung aber erst ab dem 1.1.07, sind 19% fällig.
Kindergeld : Statt mit dem 27. Geburtstag wie bisher gibt es künftig für Auszubildende
und Studierende nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Voraussetzung,
das Kind hat kein eigenes Einkommen über 7 680 Euro.
Zwei Ausnahmen: 1. Das Kind wurde 2006 bereits 24 Jahre alt.
Dann gibt es bis zur Vollendung des 26. Lebens-
jahres noch Kindergeld.
Erreichte das Kind 2006 bereits das 25. oder 26.
Lebensjahr, so bleibt es noch bei der alten Regel.
Entfernungspauschale : Ab dem 1.Januar 2007 entfallen Werbungskosten zwischen Woh-
nung und Arbeitsstätte. Lediglich ab dem 21. Kilometer pro gefahrenem
Kilometer dürfen 30 Cent für die einfache Strecke
als Werbungskosten abgezogen werden. Die tatsächlichen Kosten
für das Bus- oder Zugticket werden dagegen nicht mehr anerkannt.
Auch hier gilt die Pauschale ab dem 21. Kilometer. So kann man
bei der Enfernungspauschale von 25 Kilometer statt bisher
1320 € lediglich 330 € als Werbungskosten in Anwendung
bringen.
Sparerfreibetrag : Der Sparerfreibetrag beträgt mit Glockenschlag 2007 für Ledige nur
noch 750 € statt bisher 1370 €. Für zusammenveranlagte Ehegatten
sind das 1500 € statt bisher 2740 €. Dazu kommt der
Werbungskostenpauschbetrag Von 51 bzw. 102 Euro.
Arbeitszimmer : Ab 2007 dürfen die Kosten für ein Arbeitszimmer nur noch dann in voller
Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Eine Teilanerkennung
dürfte damit nicht mehr möglich sein.
Sollte man überwiegend zu Hause für den Arbeitgeber tätig sein, sollte
man mit diesem vereinbaren, dass in der Firma kein Arbeitsplatz genutzt
wird. Die Vereinbarung ist dem Finanzamt vorzulegen.
Mietet der Arbeitgeber in der Wohnung des Arbeitnehmers einen Raum
und überlässt dem Eigentümer diesen als Arbeitszimmer, sind die ge-
samten Kosten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung
abzuziehen.
Zusammenveranlagung : Ehegatten, die in diesem Jahr wenigsten einen Tag
zusammenlebten,
haben Anspruch auf die Besteuerung nach dem günstigen
Splitting-Tarif. Dabei wird das Einkommen beider saldiert, und
jeder muss die Hälfte nach der Grundtabelle versteuern.
Noch schnell aus steuerlichen Gründen in diesem Jahr zu heiraten
macht –wenn überhaupt- nur Sinn, wenn ein Partner mindestens
60% des gemeinsamen Einkommens bezieht.
Dienstleistungen : Kosten für Gärtner, Fensterputzer oder für Firmen, die kleine
Schönheitsreparaturen
im Haushalt ausführen, dürfen in der eigenen oder gemiete-
ten Immobile beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Anerkannt können 20% des Rechnungsbetrages (ohne Material!) werden,
maximal jedoch 600€ im Jahr.
Die Förderung für Handwerksleistungen zu gleichen Konditionen gibt
es zusätzlich bereits seit dem 1. 1. 2006.
Neu ist, dass der Fiskus diesen Bonus auch für private Umzugskosten
gewährt.
Außergewöhnliche Belastungen : Das Finanzamt kann an Kosten zur Linderung oder
Heilung einer Krankheit , die man aus eigener Tasche zu bezahlen hat,
beteiligt werden, wenn der entsprechende Betrag ausreichend hoch ist.
Dies richtet sich nach dem Familienstand und der Höhe der Einkünfte.
Der Betrag, der die zumutbare Eigenbelastung übersteigt, kann als
außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung eingetragen
werden.
Eine Bündelung solcher Kosten in einem Jahr kann deshalb sinnvoll
sein.
Elterngeld : Der Bundestag hat die Einführung des Elterngeldes ab 01.01.2007 beschlossen.
Danach erhalten alle Eltern und Alleinerziehende 12 Monate diesen finanziellen
Anreiz, 14 Monate wird gezahlt, wenn der andere Partner in dieser Zeit die
Kinderbetreuung übernimmt. Gezahlt werden 67% des ausfallenden Einkommens,
maximal jedoch 1800 € monatlich. Das Mindestelterngeld beträgt 300 € monat-
lich. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält kein Elterngeld !
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