Müritz - Wirtschaft aktuell 02/07
29.06.2007, g
Sehr geehrte Damen und Herren,
14. Flugplatzfest am 28. und 29. Juli auf dem Müritzflugplatz Rechlin-Lärz Zwei Tage volles Programm mit spektakulären Air – Shows versprechen die Veranstalter des 14. Flugplatzfestes den Besuchern am 28. und 29. Juli 2007 auf dem Müritzflugplatz Rechlin- Lärz. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen sowohl fliegerisches Können als auch ein unterhaltsames Rahmenprogramm.
Unter erstmalig großer internationaler Beteiligung aus Frankreich, England und den USA findet am letzten Juliwochenende auf dem Müritzflugplatz Rechlin-Lärz das 14. Flugplatzfest statt. Besucher erwartet ein informatives, interessantes aber auch kurzweiliges Programm. Geboten werden Kunstflüge und Formationssprünge sowie eine Technikausstellung u.a. mit der französischen Luftwaffe, der US Air Force, der Royal Army und der Bundeswehr mit Hubschraubern. Ebenso gehören Kinderunterhaltung, ein Vergnügungspark mit Schlemmermeile und eine große Dance Party mit Höhenfeuerwerk und Ballonglühen zum Programm. Besucher haben die Möglichkeit zu Rundflügen oder können auch einen Tandemsprung wagen. Verlost werden am Samstag eine Ballonfahrt und am Sonntag ein Rundflug mit der AN-2. Durch den Samstag begleitet die Ostseewelle – Party – Tour mit Markus Japke.
weitere Informationen
www.mueritzflugplatz.de
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land, die Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter sowie Zweckverbände und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, gelten künftig veränderte Wertgrenzen für die einzelnen Vergabearten nach VOL und VOB. Wenn der voraussichtliche Auftragswert von Leistungen 30.000 € (ohne MWSt.) nicht übersteigt, kann der Auftrag im Wege einer so genannten „Freihändigen Vergabe“ erteilt werden. Bei Bauleistungen sollen Aufträge bis zu diesem Wertumfang insbesondere Handwerksbetrieben und baugewerblichen Kleinstunternehmen zugute kommen. Mindestens drei Unternehmen, vorzugsweise kleine und Kleinstbetriebe, sind zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die seit 2001 gültige Grenze lag bei einem Wert von 20.000 €. Eine Beschränkte Ausschreibung ist ohne Einzelfallbegründung bei Leistungen von einem voraussichtlichen Auftragswert von 40.000 € (ohne MWSt.) nach wie vor möglich. Zulässig ist nach diesem Erlass eine Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen wenn der voraussichtliche Auftragswert ohne MWSt. 300.000 € (bisher 200.000 €) nicht übersteigt. Die Angebotsabfrage muss sich an mindestens fünf kleine und mittlere, vorzugsweise an kleine und Kleinstunternehmen richten. Der Wortlaut des Erlasses – V 140 – 611 – 20 – 07.01.23/001 – ist im Amtsblatt für Mecklenburg – Vorpommern 2007, S. 207 ff. nachzulesen. Hier ist auch die Definition von mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift zu finden. Die überarbeitete Vorschrift hat Gültigkeit bis zum 31.12.2012.
Karriere- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, vorbildliche Führung und ein gutes Firmenimage gehören zu den wichtigsten Faktoren für die Mitarbeitermotivation. Dazu zählen Bereiche wie:
  • Karriere (Freiraum zur persönlichen Entwicklung und effektives Management von Talenten)
  • Führung (klare Firmenwerte, ethisch-korrektes Benehmen und ein respektvoller Umgang mit den Mitarbeiter)
  • Empowerment (Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungsprozesse)
  • Image (Identifikation mit den eigenen Produkten und Dienstleistungen)
Quelle: www.amardi.de
Die Nachfrage nach Wohneigentum wird in den kommenden 15 bis 20 Jahren trotz sinkender Bevölkerungszahlen und einer alternden Gesellschaft weiter steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Immobilienmarkt – Studie des weltweit operierenden Versicherungsunternehmens Genworth Financial. Die Gründe hierfür werden in den unterschiedlichen soziodemographischen Entwicklungen gesehen: sinkende Haushaltsgrößen sowie der Trend zu Ein – Personen – Haushalten haben zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Haushalte geführt. Zusätzlich steigt der Wohnflächengesamtbedarf, da Ein – Personen – Haushalte in der Regel über eine größere Wohnfläche verfügen. Außerdem steigt die Nachfrage an Wohneigentum bei der Gruppe der über 65 – jährigen, da die immer mehr älter werdende Menschen alleine leben.
Mit großer Mehrheit stimmte das EU – Parlament einer Regelung zu, die 2009 in Kraft treten soll und wonach Unternehmen und Verbraucher im EU – Ausland ebenso günstig und schnell mit Geldkarte, Überweisung und Lastschrift bezahlen können wie im Inland. Die EU – Richtlinie sieht unter anderem vor, dass alle Banken eine Überweisung in Euro ab 2012 stets am folgenden Tag auf dem Empfängerkonto gutschreiben müssen.
Das Existenzgründerzentrum Müritz an der Warendorfer Str. in Waren (Müritz) ist durch seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der ideale Standort für einen Start in die Selbstständigkeit. Bedingt durch die Zuschnitte der Büroräume und – kombinationen ist es in der Lage schnell und flexibel auf Nachfragen zu reagieren. Der Nettomietpreis für alle Räume beträgt 6,00 €/qm (VHB). Die Betriebskosten werden z.Zt. mit 2,80 €/qm veranschlagt. Für einen Stellplatz werden 15,00 €/Monat berechnet. Ab 01. Oktober 2007 stehen folgende Räume bereit: - Großraumbüro mit einer Grundfläche von 83 qm. Der Raum verfügt über eine Klima- anlage und Anschlussmöglichkeiten für 16 PC’s. Er eignet sich dadurch besonders für Seminar- und Ausbildungszwecke. Aber auch z.B. für Ingenieurbüros und andere Branchen ist diese Bürokombination interessant. - je ein Büroraum mit 21 bzw. 23 qm. Besonders geeignet für Existenzgründer und Jungunternehmer, die ihre Selbstständigkeit in der innovativen Atmosphäre des Hauses beginnen möchten Ansprechpartner für Detailfragen oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermines ist Herr Reinhold Tertel bei der Wirtschaftsförderung Müritz GmbH unter der Ruf-Nr. 03991/634-313 (e-mail: Reinhold.Tertel@wfm-mueritz.de)
Nach einer Untersuchung von Creditreform mussten Unternehmer im vergangenen Jahr im Schnitt 40 Tage auf eine Zahlung warten. Das sind zwei Tage weniger als noch im Jahre 2004.Schneller zahlen in Westeuropa nur die Schweden nach durchschnittlich 37 Tagen. Absolutes Schlusslicht ist Italien. Hier vergehen 89 Tage bevor der Gläubiger sein Geld bekommt.
Im fünften wissenschaftlichen Bundesländerranking der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) in Kooperation mit der Wirtschafts Woche belegt Mecklenburg – Vorpommern mit 47,0 Punkten Platz 14. Berücksichtigt werden in der Studie zahlreiche ökonomische und strukturelle Indikatoren wie Arbeitsproduktivität, Bruttoinlandsprodukt oder Investitionsquote. Die Veränderungen im Zeitraum 2004 – 2006 sind im Dynamikranking ausgewiesen. Daneben gibt es Auskunft über den Ist – Zustand der Bundesländer in einem Bestandsranking. Hier belegt unser Bundesland Platz 13. Es muss allerdings erwähnt werden, dass beim Bestandsranking die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg aufgrund der besonderen Struktur nicht mit den Flächenländern verglichen werden. Wo Mecklenburg – Vorpommern punktet, und wo nicht, ist unter www.bundeslaenderranking.de zu sehen.
Dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II), das vom Bundeskabinett im Januar diesen Jahres auf den Weg gebracht wurde, hat der Bundestag inzwischen zugestimmt. Es bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrates, der am 06. Juli darüber beraten wird. Das Gesetz soll dazu beitragen, Unternehmern und Existenzgründern neue Handlungsspielräume zu eröffnen und Kapazitäten für mehr Investitionen, Innovationen und Beschäftigung frei zu setzten. Das MEG II sieht die Vereinfachung bzw. Abschaffung von Informations- und Erlaubnispflichten vor. Betroffen davon sind Statistik-, Buchführungs-, Berichts- und Genehmigungspflichten. Das Gesetz sieht 19 Maßnahmen vor, die zu Vereinfachungen führen sollen. Mit einer Nettoentlastung der Wirtschaft, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, von mindestens 58,8 Millionen Euro wird gerechnet.
 
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- Buchführuungsseminar 22.02.2012 - 24.02.2012

- Existenzgründerseminar 07.03.2012 - 09.03.2012